Die elektronische Gesundheitskarte löst die Versichertenkarte ab

[PflegeBote] Haben Sie schon Post von Ihrer Krankenkasse bekommen? War der Umschlag mit einer kleinen Plastikkarte versehen, auf der als Überschrift das Wort „Gesundheitskarte“ prangt?

Dann gehören Sie zu jenen zehn Prozent, die bis Ende des Jahres 2011 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten sollen. Die Entwicklung der Karte hat viele Jahre gedauert, zwischenzeitlich war ihr Erscheinen wegen der Datenschutzproblematik ernsthaft infrage gestellt, doch nun wird sie tatsächlich an die 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland geschickt.

Die Einführung der eGK soll dazu beitragen, die medizinische Versorgung zu verbessern, Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen. Deshalb ist auch die Vorderseite der Karten bei allen gesetzlich Versicherten ab 15 Jahren mit einem Passbild versehen. Damit soll bei Verlust oder Diebstahl der Karte eventuellem Missbrauch vorgebeugt werden. Lediglich Versicherte der Pflegestufen 2 und 3 sind von der Passbild-Pflicht befreit. Sie dürfen selbst entscheiden, ob sie ein Foto von sich hinzufügen wollen oder nicht. Neben dem Foto sind auf der Vorderseite noch der Name des Versicherten und die Krankenkasse sowie die Krankenversichertennummer aufgedruckt. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC als Sichtausweis. Sie ersetzt den Auslandskrankenschein und ermöglicht eine medizinische Behandlung im europäischen Ausland.
In der Startphase sollen die elektronischen Gesundheitskarten mit der Adresse und einigen anderen Grunddaten ausgegeben werden. Später dann sollen auf Wunsch des Versicherten auch Notfalldaten aufgenommen werden. Denkbar wären zum Beispiel bestehende Vorerkrankungen, Allergien, aber auch Röntgenbilder, Laborbefunde und Informationen über die Einnahme von Medikamenten. Patientenverfügungen und Organspendeerklärungen wären eine weitere sinnvolle Eingabe. In einer letzten Ausbaustufe, die allerdings noch einige Jahre dauern könnte, soll der elektronische Arztbrief installiert werden, mit dessen Hilfe Ärzte verschiedener Fachrichtungen untereinander, aber auch mit Krankenhäusern und ambulanten Zentren Daten austauschen können.
Alle auf der eGK gespeicherten Gesundheitsdaten sollen den aktuellen Datenschutzbestimmungen entsprechend verschlüsselt sein und somit vor unberechtigtem Zugriff schützen. Alle Ärzte müssen sich mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis legitimieren. Ohne diesen Ausweis hat niemand die Möglichkeit, auf die gespeicherten Versichertendaten zuzugreifen. Das heißt, erst wenn die Gesundheitskarte des Patienten und der elektronische Ausweis des Arztes in ein Kartenlesegerät gesteckt werden, kann der Arzt Einsicht in die Daten bekommen.
Sollten Sie weiter Fragen zum Thema elektronische Gesundheitskarte haben, dann können Sie sich an Ihre Krankenkasse, an die Patientenbeauftragte des Landes Berlin oder an Ihren nächsten Pflegestützpunkt wenden. | Michael von Finckenstein

(aus PflegeBote #11 – Dezember 2011 / Januar 2012 – Berlin / Saarland)

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